Ehrenordnung
des

Turnvereins 1913 Neufra e. V.

(Einstimmig verabschiedet in der Mitgliederversammlung am 14.03.2015)

§ 1 Grundsätze


Der Verein würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaft seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.

§ 2 Ehrungen

Ehrungen erfolgen durch Verleihung

  1. der Ehrennadel in Bronze
  2. der Ehrennadel in Silber
  3. der Ehrennadel in Gold
  4. der Ehrenmitgliedschaft

§ 3 Voraussetzungen der Ehrung

Voraussetzungen der Ehrung sind für

  1. die Ehrennadel in Bronze
    mindestens 5 Jahre ein Amt im Verein oder 15 Jahre aktives Mitglied in einer Mannschaft
  2. die Ehrennadel in Silber
    mindestens 10 Jahre ein Amt im Verein oder 25 Jahre aktives Mitglied in einer Mannschaft
  3. die Ehrennadel in Gold
    mindestens 15 Jahre ein Amt im Verein oder 35 Jahre aktives Mitglied in einer Mannschaft
  4. die Ehrenmitgliedschaft
    eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Gold, mindestens 25 Jahre im Verein und ein Mindestalter von 65 Jahren
  5. Eine höhere Ehrung setzt in der Regel eine niedrigere Stufe voraus.
  6. Ausnahmsweise können Ehrungen auch Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Förderung und die Bestrebungen des Vereins außerordentliche Verdienste erworben haben.
  7. Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt ab dem 16. Lebensjahr.

§ 4 Antragsverfahren

Antragsberechtigt für Ehrungen sind:

  • Der Vereinsrat
  • Der Vorstand
  • Die Abteilungsleiter

Ehrungsanträge sind auf dem offiziellen Formular des Vereins mit Begründung mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

§ 5 Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins.

§ 6 Verleihung der Ehrung

Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden. Die Abteilungen verfahren bei der Verleihung der Ehrennadeln in Bronze oder Silber entsprechend.

§ 7 Erfassung

Über die Verleihung wird ein einfaches Besitzzeugnis ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.
Ausgesprochene Ehrungen sind vom Schriftführer zu erfassen und in einer Ehrenliste aufzunehmen.

78628 Rottweil-Neufra, den 14. März 2015