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Trainingszeiten der Tennisabteilung
Sommer
Winter
Minitennis
- Trainingszeit:
- Freitag, 16:00 – 18:00 Uhr, Karl-Stimmler-Halle
- Übungsleiter:
- Ivan Marevic
Kindertennis
- Trainingszeit:
- Montag, 17:30 – 18:30 Uhr, Karl-Stimmler-Halle
- Übungsleiter:
- Peter Roscic
Herren
- Trainingszeit:
- Dienstag, 20:30 - 22:00 Uhr, Karl-Stimmler-Halle
- Freitag, 20:00 – 22:00 Uhr, Karl-Stimmler-Halle
- Übungsleiter:
- Paul Bordt
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Ehrenordnung
des
Turnvereins 1913 Neufra e. V.
(Einstimmig verabschiedet in der Mitgliederversammlung am 14.03.2015)
§ 1 Grundsätze
Der Verein würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaft seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.
§ 2 Ehrungen
Ehrungen erfolgen durch Verleihung
- der Ehrennadel in Bronze
- der Ehrennadel in Silber
- der Ehrennadel in Gold
- der Ehrenmitgliedschaft
§ 3 Voraussetzungen der Ehrung
Voraussetzungen der Ehrung sind für
- die Ehrennadel in Bronze
mindestens 5 Jahre ein Amt im Verein oder 15 Jahre aktives Mitglied in einer Mannschaft - die Ehrennadel in Silber
mindestens 10 Jahre ein Amt im Verein oder 25 Jahre aktives Mitglied in einer Mannschaft - die Ehrennadel in Gold
mindestens 15 Jahre ein Amt im Verein oder 35 Jahre aktives Mitglied in einer Mannschaft - die Ehrenmitgliedschaft
eine weitere verdienstvolle Tätigkeit nach Verleihung der Ehrennadel in Gold, mindestens 25 Jahre im Verein und ein Mindestalter von 65 Jahren - Eine höhere Ehrung setzt in der Regel eine niedrigere Stufe voraus.
- Ausnahmsweise können Ehrungen auch Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Förderung und die Bestrebungen des Vereins außerordentliche Verdienste erworben haben.
- Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt ab dem 16. Lebensjahr.
§ 4 Antragsverfahren
Antragsberechtigt für Ehrungen sind:
- Der Vereinsrat
- Der Vorstand
- Die Abteilungsleiter
Ehrungsanträge sind auf dem offiziellen Formular des Vereins mit Begründung mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
§ 5 Zuständigkeit
Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins.
§ 6 Verleihung der Ehrung
Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden. Die Abteilungen verfahren bei der Verleihung der Ehrennadeln in Bronze oder Silber entsprechend.
§ 7 Erfassung
Über die Verleihung wird ein einfaches Besitzzeugnis ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.
Ausgesprochene Ehrungen sind vom Schriftführer zu erfassen und in einer Ehrenliste aufzunehmen.
78628 Rottweil-Neufra, den 14. März 2015
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Wir sagen: „Nein! Zu Gewalt im Sport.“
In der öffentlichen Diskussion um (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch der Sport betroffen und gefordert. Der TV Neufra verurteilt jegliche Form von Gewalt aufs Schärfste, egal ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art.
Ein zentraler Grundstein zur Prävention sexualisierter Gewalt im TV Neufra ist der Verhaltenskodex. Er soll der Vorstandschaft, den TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen und allen MItgliedern helfen, sich über Werte und Normen im Verein auszutauschen und sich über die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst zu werden.
Der vorliegende Verhaltenskodex verpflichtet alle Mitglieder zum respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und verankert den Kinderschutz im Verein.
1. Würde – Wertschätzung – Kultur der Grenzachtung
Ich achte die Würde und das Recht der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und werde keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben. Meine Arbeit in der Jugendarbeit im TV 1913 Neufra e. V. ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.
2. Grenzen achten / Nähe - Distanz
Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Kinder und Jugendlichen wahr und respektiere sie. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten. Ich vertusche sie nicht und reagiere angemessen darauf.
3. Aktiv Stellung beziehen / Kinder schützen
Ich beziehe aktiv Stellung gegen abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten. Egal, ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.
4. Vorbildfunktion / Abhängigkeiten verhindern
Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche nicht das Vertrauen der Mädchen und Jungen.
5. Sorgfältige Methodenauswahl
Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
6. Grenzverletzungen
Ich nehme Grenzverletzungen durch anderen Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst war und vertusche sie nicht. Bei Übergriffen oder massiven Formen seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen gehe ich umgehend auf den Schutzbeauftragten des TV 1913 Neufra e. V. zu. Mit diesem spreche ich das weitere Vorgehen ab.
7. Strafandrohung
Mir ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt bin oder ein solches Verfahren gegen mich anhängig ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies dem TV 1913 Neufra e.V. oder der Person, die mich beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.
Juli 2021
Die Vorstandschaft
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Die für den 20.03.2021 angesetzte Jahreshauptversammlung des Turnvereins zum Vereinsjahr 2020 ist nun auf den 21.07.2021 angesetzt.
Wenn es das Wetter zulässt, wird die Versammlung beim Sportheim im Freien abgehalten. Andernfalls findet die Versammlung in der Kalr-Stimmler-Halle statt.
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HYGIENEKONZEPT - Ab dem 16. September 2021
Allgemeine Regelungen zum Infektionsschutz:
- Distanzregeln einhalten & Körperkontakte unterlassen. Davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
- Hygieneregeln einhalten (Hust-/Niesetikette, regelmäßig und gründlich Hände waschen, nicht ins Gesicht fassen)
- Nur gesund trainieren & Symptome ernst nehmen!
- Jeder Verein hat die Hygieneanforderungen nach § 7 CoronaVO einzuhalten und eine Datenverarbeitung nach § 8 CoronaVO durchzuführen.
- Verpflichtung zur Einhaltung der 3-G-Regelung in geschlossenen Räumen. Eine Teilnahme am Sport ist nur für immunisierte oder negativ getestete Personen nach § 4 und 5 CoronaVO erlaubt.Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten.
- Anwesenheitslisten
- In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
- Die Kontaktdaten müssen nicht aufgenommen werden, wenn diese bereits im Verein hinterlegt sind.
- Die ausgefüllten Listen werden beim Übungsleiter aufbewahrt, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können. Wenn kein Bedarfsfall eintritt, werden die Listen nach vier Wochen vernichtet.
- Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.
Weitere Vorgaben:
- Abseits des Sportbetriebs wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Falls Räumlichkeiten (Umkleiden o. Ä.) die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
- Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
- Das Sportangebot darf nur innerhalb der zugewiesenen Trainingsfläche und während des zugeordneten Zeitfensters durchgeführt werden (ausreichend Zeitpuffer einplanen).
- Je Abteilung/Trainingsgruppe ist ein Verantwortlicher zur Einhaltung der Verhaltensregeln zu bestimmen (z. B. Trainer*in/Übungsleiter*in).
- In den Umkleidekabinen, beim Zugang in und Abgang aus der jeweiligen Halle bzw. beim Zurücklegen von Raumwegen (Gang zur Toilette o. Ä.) besteht Maskenpflicht (Ausnahmen gelten für Personen nach § 3, Absatz 2 CoronaVO).
- Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
- Nicht-immunisierte Personen im Sinne von § 5 CoronaVO, die Sport im Freien ausüben, dürfen die Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis benutzen, nicht jedoch Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräume.
- Besucher und Zuschauer sind während des Trainingsbetriebes in geschlossenen Räumen nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Es gelten die AHA-Regeln. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
- Auf regelmäßige Belüftung von Innenräumen ist zu achten.
- Trainingsgeräte / Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden sind nach der Benutzung zu reinigen ODER zu desinfizieren.
- Benötigte Hygieneprodukte, z. B. für die persönliche Händedesinfektion oder die Desinfektion der Sportgeräte, sind vorhanden.
- Nach dem Training sind die Sportstätten unverzüglich zu verlassen.
- Die Einhaltung des Hygienekonzepts wird durch die Trainer*innen und Teilnehmer*innen sichergestellt.
- Für die Gesamtkoordinierung des Hygienekonzept ist die Hygiene-Beauftragte Tanja Ulrich, Abteilungsleiterin Turnen zuständig.
Wegekonzept:
- Zum Betreten und Verlassen der Karl-Stimmler-Halle steht nur ein Zugang zur Verfügung.
- Beim Betreten und Verlassen der Halle muss die geltende Abstandsregelung beachtet werden
- Wartebereiche sind außerhalb der Halle
- Es gilt Rechtsverkehr.
- Gruppenwechsel - Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht in der Halle begegnen:
- Um einen Zeitpuffer zwischen den verschieden Übungsgruppen zu haben, enden die Übungsstunden 10 Minuten früher und beginnen 10 Minuten später als geplant, wenn Übungsstunden an einander anschließend stattfinden.
- der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
- sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
- bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
- die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
- auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen.
- die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe die Halle vollständig verlassen hat.
- gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
- Die Zeit des Gruppenwechsels sollte zum Desinfizieren der Geräte nutzen.
Rottweil-Neufra, 16.09.2021
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Andreas Kopf, 1. Vorsitzender