HYGIENEKONZEPT - Ab dem 16. September 2021

Allgemeine Regelungen zum Infektionsschutz:

  • Distanzregeln einhalten & Körperkontakte unterlassen. Davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
  • Hygieneregeln einhalten (Hust-/Niesetikette, regelmäßig und gründlich Hände waschen, nicht ins Gesicht fassen)
  • Nur gesund trainieren & Symptome ernst nehmen!
  • Jeder Verein hat die Hygieneanforderungen nach § 7 CoronaVO einzuhalten und eine Datenverarbeitung nach § 8 CoronaVO durchzuführen.
  • Verpflichtung zur Einhaltung der 3-G-Regelung in geschlossenen Räumen. Eine Teilnahme am Sport ist nur für immunisierte oder negativ getestete Personen nach § 4 und 5 CoronaVO erlaubt.Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind jederzeit einzuhalten.
  • Anwesenheitslisten
    • In jeder Trainingsstunde ist eine Anwesenheitsliste (Angaben: Datum, Ort sowie ÜL/TN-Name, Anschrift, Telefon) durch den/die Übungsleiter*in zu führen, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
    • Die Kontaktdaten müssen nicht aufgenommen werden, wenn diese bereits im Verein hinterlegt sind.
    • Die ausgefüllten Listen werden beim Übungsleiter aufbewahrt, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können. Wenn kein Bedarfsfall eintritt, werden die Listen nach vier Wochen vernichtet.
    • Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.

Weitere Vorgaben:

  • Abseits des Sportbetriebs wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Falls Räumlichkeiten (Umkleiden o. Ä.) die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
  • Das Sportangebot darf nur innerhalb der zugewiesenen Trainingsfläche und während des zugeordneten Zeitfensters durchgeführt werden (ausreichend Zeitpuffer einplanen).
  • Je Abteilung/Trainingsgruppe ist ein Verantwortlicher zur Einhaltung der Verhaltensregeln zu bestimmen (z. B. Trainer*in/Übungsleiter*in).
  • In den Umkleidekabinen, beim Zugang in und Abgang aus der jeweiligen Halle bzw. beim Zurücklegen von Raumwegen (Gang zur Toilette o. Ä.) besteht Maskenpflicht (Ausnahmen gelten für Personen nach § 3, Absatz 2 CoronaVO).
  • Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
  • Nicht-immunisierte Personen im Sinne von § 5 CoronaVO, die Sport im Freien ausüben, dürfen die Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis benutzen, nicht jedoch Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräume.
  • Besucher und Zuschauer sind während des Trainingsbetriebes in geschlossenen Räumen nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Es gelten die AHA-Regeln. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
  • Auf regelmäßige Belüftung von Innenräumen ist zu achten.
  • Trainingsgeräte / Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden sind nach der Benutzung zu reinigen ODER zu desinfizieren.
  • Benötigte Hygieneprodukte, z. B. für die persönliche Händedesinfektion oder die Desinfektion der Sportgeräte, sind vorhanden.
  • Nach dem Training sind die Sportstätten unverzüglich zu verlassen.
  • Die Einhaltung des Hygienekonzepts wird durch die Trainer*innen und Teilnehmer*innen sichergestellt.
  • Für die Gesamtkoordinierung des Hygienekonzept ist die Hygiene-Beauftragte Tanja Ulrich, Abteilungsleiterin Turnen zuständig.

Wegekonzept:

  •  Zum Betreten und Verlassen der Karl-Stimmler-Halle steht nur ein Zugang zur Verfügung.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle muss die geltende Abstandsregelung beachtet werden
  • Wartebereiche sind außerhalb der Halle
  • Es gilt Rechtsverkehr.
  • Gruppenwechsel - Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht in der Halle begegnen:
    • Um einen Zeitpuffer zwischen den verschieden Übungsgruppen zu haben, enden die Übungsstunden 10 Minuten früher und beginnen 10 Minuten später als geplant, wenn Übungsstunden an einander anschließend stattfinden.
    • der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
    • sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
    • bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
    • die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
    • auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen.
    • die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe die Halle vollständig verlassen hat.
    • gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
    • Die Zeit des Gruppenwechsels sollte zum Desinfizieren der Geräte nutzen.

Rottweil-Neufra, 16.09.2021

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Andreas Kopf, 1. Vorsitzender